Wissenswertes

wer ist wer?

Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktiker für Psychotherapie sind Personen, deren Heilerlaubnis vom Gesundheitsamt auf den Bereich der Psychotherapie beschränkt ist.

Um diese Erlaubnis zu erhalten ist eine umfassende schriftliche und mündliche Prüfung über die Fachgebiete Psychopathologie, Psychologie und Psychotherapie vor dem Amtsarzt des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes (ich war in München) abzulegen. Nach positivem Abschluss wird die staatliche Heilerlaubnis mittels Bescheid erteilt.

Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine freie Wahl der Therapiemethoden, die sie anwenden können.
Sie dürfen Diagnosen stellen, eine Vielzahl von psychischen Störungen behandeln, jedoch keine Medikamente verordnen.


Psychiater

Psychiater sind Ärzte mit Approbation (= staatl. Zulassung) mit der Gebietsbezeichnung Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die psychotherapeutische Weiterbildung zum Psychiater ist Voraussetzung.

Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist abzugrenzen von den beiden anderen psychotherapeutischen Fachärzten (dem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie).


Psychologen

Psychologen sind Personen, die ein Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Masterabschluss erfolgreich beendet haben.

Der Begriff Psychologe ist rechtlich geschützt und darf nur von dieser Personengruppe geführt werden.

Psychologen müssen eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an ihr Studium anschließen, wenn sie Psychotherapie ausüben wollen.
Psychologen mit Diplom- bzw. Masterabschluss und klinischer Ausrichtung des Studiums erhalten ohne zusätzliche Prüfung die Heilerlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Sie können aber auch auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden (wie z. B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologen  oder in Beratungsstellen).


Psychotherapeuten

 Psychotherapeuten sind Ärzte, Psychologen oder Pädagogen, die eine Zulassung zur Heilkunde besitzen (Approbation) und Psychotherapie im Sinne der ärztlichen Berufsordnung bzw. des Psychotherapeutengesetzes ausüben.

Dies umfasst die Diagnose und Behandlung psychischer Störungen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie), deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.